Wie ihr sicherlich in den letzten Tagen und Wochen mitbekommen habt, gibt es einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
Getreu dem Motto „gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht“ schießt man hier völlig über ein sicher ehrenvolles Ziel hinaus und wenn in dieser Sache nicht alle Rassezuchtverbände zusammenstehen, dann bedeutet das im schlimmsten Fall das Ende der Zucht für viele Jagdhunderassen.
Unser 1. Vorsitzender des Landesverbandes Hessen, Stefan Fuß, hat die Problematik in einem Brief an alle Mitglieder sehr treffend zusammen gefasst und eindringlich darauf hingewiesen, dass es „5 vor 12“ ist!
Das Schreiben findet ihr unten, ebenso den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes,
außerdem die Listen der betroffenen Rassen.

Im Moment ist der Stand der Dinge leider so, dass sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf an der Stadt Kassel orientiert, welche aufgrund der CACIB-Ausstellung dieses Thema sehr ernst nimmt.
Das bedeutet für die Zuchtschau und alle Prüfungen unserer Gruppe bis auf Weiteres Folgendes:
1.    es gibt bei jeder Prüfung bzw. Zuchtschau einen Meldeschluss, dieser liegt ca. 3 Wochen vor der Prüfung (das jeweilige Datum findet ihr bei den Terminen)
2.    bei Meldeschluss muss für jeden gemeldeten Hund ab dem 2. Lebensjahr (12 Monate + 1 Tag) die Bescheinigung über die allgemeine klinische Untersuchung beim Prüfungsleiter in Kopie vorliegen.
-> diese Bescheinigung ist für 2 Jahre gültig (ab Ausstellungsdatum) und sollte daher im Original beim Hundeführer verbleiben.
3.   die Bescheinigung über die Spezialuntersuchungen wird je nach Alter fällig, bei den Dackeln ist die U4 (ab dem 4. Lebensjahr) und die U6 (ab dem 6. Lebensjahr) verpflichtend.

-> Diese Bescheinigungen müssen jährlich erneuert werden

 

Die Beiden benötigten Formulare findet ihr unter der Rubrik „Termine Gebrauchsprüfungen 2024“

 

Das Veterinäramt behält sich Stichprobenartige Kontrollen dieser Dokumente beim Prüfungsleiter und vor Ort bei den Prüfungen vor, deshalb kann ein Hund nur mit der jeweiligen Bescheinigung zur Prüfung bzw. Zuchtschau zugelassen werden.
Wir bitten euch an dieser Stelle um Verständnis, dass von den Prüfungsleitern keine Ausnahmen gemacht werden können, und hoffen auf eure Unterstützung bei den Meldungen.

 

 

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Brief an alle Hessen
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Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes
3-Änderung TierSchG - Referentenentwurf_
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Rasseliste 1
Rasseliste-uebersicht-fuer-allgemeine Un
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Rasseliste 2
Rasseliste-uebersicht-fuer-spezialunters
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Glühweinfest 2024

 

Neben allem Ärger und die Sorgen um den Entwurf zum Tierschutzgesetz gibt es natürlich auch erfreuliche Nachrichten:

Unser Glühweinfest wird auch in diesem Jahr wieder in der Kulturscheune in Holzhausen/ Hünstein stattfinden.

Wir starten am Sonntag, den 08.12.2024 um 11 Uhr mit einem Brunch und später wird es Kaffeee und Kuchen geben, der Ausgang bzw. Ausklang des Tages ist wie immer offen ;-)

Wir bitten um Anmeldung bis zum 08.11., damit wir entsprechend das Essen bestellen können.